Stapler-UVV-Prüfung: Jahresfrist nach DGUV Vorschrift 68
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung. Zusätzlich verlangen viele Berufsgenossenschaften bei intensivem Einsatz kürzere Intervalle über die Gefährdungsbeurteilung.
Was macht Stapler-Prüfungen besonders?
Ein Gabelstapler hat ein extrem hohes Unfallpotenzial — er kombiniert Gewicht, Höhe, Kippgefahr und Sichtbeschränkung auf engstem Raum. Die UVV-Prüfung ist entsprechend gründlich:
| Baugruppe | Prüfpunkt |
|---|---|
| Hubgerüst | Kettenverschleiß, Führungsbahnen, Neigebewegung |
| Gabelzinken | Verschleiß nach Wandstärkenmessung, Verformung |
| Bremsen und Lenkung | Wirksamkeit, Spiel, Undichtigkeiten |
| Sicherheitseinrichtungen | Rückhaltesystem, Warnhorn, Beleuchtung |
| Batterie / Antrieb | Zustand, Verkabelung, Motoraufhängung |
| Reifen | Profiltiefe, Beschädigung, Luftdruck |
Nach bestandener Prüfung kommt eine Prüfplakette am Fahrzeug und ein schriftlicher Prüfbericht in die Fahrzeug- oder Prüfmittelakte.
Zwei häufige Missverständnisse
„Unser Stapler wird ja regelmäßig gewartet." Die Wartung durch den Servicevertrag ersetzt die UVV-Prüfung nicht. Der Servicevertrag zielt auf die Funktion (Ölwechsel, Kettenschmierung), die UVV auf die Sicherheit als Arbeitsmittel. Die Prüfung muss explizit als Sachkundigenprüfung dokumentiert sein — oft im Rahmen des Services, aber mit separatem Prüfprotokoll.
„Wir mieten den Stapler nur, uns geht das nichts an." Doch: Auch der Mieter wird zum Betreiber im Sinne der BetrSichV. Die Prüfpflicht liegt beim Nutzer, es sei denn, sie ist explizit im Mietvertrag beim Vermieter geregelt (viele Vermieter bieten Prüfservice als Zusatzoption).
Die Frist im Griff
Ein Stapler in einem laufenden Betrieb wird selten „gerade zur richtigen Zeit" für die Prüfung stillgelegt — deshalb muss die Frist rechtzeitig im Kalender stehen, damit der Termin geplant werden kann. Mit Allesparat trägst du für jedes Fahrzeug einmal das Prüfdatum ein, bekommst rechtzeitig eine Erinnerung und hast Prüfbericht und Historie digital archiviert.
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Häufige Fragen
Wie oft muss ein Stapler geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen — Grundlage: DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27). Bei intensivem Einsatz (z. B. Mehrschichtbetrieb) sollten die Intervalle nach Gefährdungsbeurteilung verkürzt werden.
Wer darf einen Stapler prüfen?
Eine ausgebildete Sachkundigenperson für Flurförderzeuge — meist ein spezialisierter Stapler-Service, ein Hersteller-Werkstattnetz oder eine interne Fachkraft mit entsprechender Schulung.
Reicht der Staplerführerschein aus?
Nein. Der Staplerschein qualifiziert zum Fahren, nicht zur Prüfung. Zusätzlich ist die jährliche Unterweisung des Fahrpersonals Pflicht — das ist wiederum ein anderer Punkt.
Was passiert bei einem Unfall ohne aktuellen Prüfnachweis?
Neben Bußgeld und Regress der Versicherung droht bei Personenschäden persönliche Haftung. Die BG bewertet fehlende Prüfnachweise regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.