Allesparat
Prüfpflicht

UVV-Prüfung Stapler verwalten: Jahresfrist nach DGUV V68

Intervall
alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DGUV V68
Wer prüft?
qualifizierter Fachbetrieb

Worum geht es?

Gabelstapler und alle anderen Flurförderzeuge — auch die elektrische „Ameise" — müssen jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Vorschrift 68 geprüft werden. Geprüft werden u. a. Bremsen, Hydraulik, Gabeln, Kette und Sicherheitseinrichtungen.

Was passiert bei Versäumnis?

Staplerunfälle gehören zu den schwersten innerbetrieblichen Unfällen. Eine abgelaufene Prüfplakette am Stapler ist bei jeder BG-Begehung ein sofortiger Befund — nach einem Unfall wird sie zum Haftungsproblem für die Geschäftsführung.

So hilft dir Allesparat

  • Frist je Gerät im Blick: Jahresfrist pro Stapler/Hubwagen mit automatischer Erinnerung.
  • Sachkundigen organisieren: Geprüft wird durch qualifizierte Stapler-Servicebetriebe. Allesparat organisiert, der Fachbetrieb prüft.
  • Prüfbuch digital: Alle Prüfnachweise datiert im Archiv, auf Knopfdruck vorzeigbar.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Stapler geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Vorschrift 68 — bei starker Beanspruchung öfter.

Gilt das auch für elektrische Hubwagen?

Ja — die Prüfpflicht umfasst alle Flurförderzeuge, auch Elektro-Hubwagen (Ameise) und Hochhubwagen.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.