Aufzugsprüfung: ZÜS-Frist, TÜV oder DEKRA und was Betreiber wissen müssen
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Personenaufzüge und viele Lastenaufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden — im typischen Fall eine Hauptprüfung alle 2 Jahre plus eine Zwischenprüfung im Jahr dazwischen. Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung §16 in Verbindung mit der TRBS 1201 Teil 4.
Wartung ≠ Prüfung — der häufigste Irrtum
Viele Betreiber verwechseln die monatliche oder vierteljährliche Wartung durch den Aufzugsbauer mit der gesetzlich vorgeschriebenen ZÜS-Prüfung. Es sind zwei unterschiedliche Dinge:
| Vorgang | Wer | Intervall | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Wartung | Aufzugsbauer / Wartungsdienstleister | meist quartalsweise, laut Vertrag | Herstellerangaben, BetrSichV §10 |
| Hauptprüfung | Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) | i. d. R. 2 Jahre | BetrSichV §16 |
| Zwischenprüfung | ZÜS | zwischen zwei Hauptprüfungen | TRBS 1201 T. 4 |
Die ZÜS ist gesetzlich unabhängig vom Wartungsdienstleister — genau das ist der Sinn: das Vier-Augen-Prinzip zwischen dem, der wartet, und dem, der prüft.
Was passiert bei der Prüfung?
Der Sachverständige der ZÜS testet u. a.:
- Türverriegelungen und Türsicherungen,
- Auffangvorrichtung und Puffer,
- Notruf und Notbeleuchtung,
- elektrische Schutzeinrichtungen,
- Belastung mit Nennlast.
Nach bestandener Prüfung kommt die neue Prüfplakette in den Aufzug (sichtbar für die Nutzer) und der Betreiber bekommt eine Prüfbescheinigung. Diese Bescheinigung muss aufbewahrt und bei Bedarf der Behörde vorgezeigt werden.
Bei Mangel: Frist ernst nehmen
Findet die ZÜS Mängel, gibt sie Fristen zur Behebung. „Ohne Mängel" ist seltener als man denkt — meist gibt es kleinere Punkte (z. B. defekte Notrufanzeige, verschlissener Türantrieb), die behoben werden müssen. Werden Fristen überzogen, kann der Betrieb der Anlage untersagt werden.
Ohne System kein Aufzugsbetrieb
Der Aufzug gehört zu den Anlagen, bei denen die Frist nicht überzogen werden darf — die Konsequenzen (Stilllegung, Haftung bei Unfall) sind zu groß. Mit Allesparat landet die Prüfbescheinigung direkt nach dem Termin im digitalen Archiv, die nächste Fälligkeit rutscht in den Kalender, ohne dass jemand daran denken muss.
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Häufige Fragen
Wer darf einen Aufzug prüfen?
Nur eine 'zugelassene Überwachungsstelle' (ZÜS). In Deutschland sind das u. a. TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland, DEKRA, GTÜ und einige regionale ZÜS. Der Wartungsdienstleister darf die eigentliche Prüfung nicht selbst durchführen.
Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?
Regelfall bei Personenaufzügen: eine Hauptprüfung alle 2 Jahre und eine Zwischenprüfung im Jahr dazwischen — also einmal pro Jahr etwas. Die Gefährdungsbeurteilung kann kürzere Intervalle vorschreiben, längere nur mit besonderer Begründung.
Was kostet die ZÜS-Prüfung?
Je nach Anlagentyp und Region üblich 200–500 € pro Prüfung. Die Wartung durch den Aufzugsdienstleister kommt separat dazu.
Wer haftet, wenn die Prüfung fehlt?
Der Betreiber — auch wenn er Mieter ist und die Wartung an einen Dienstleister ausgelagert hat. Ohne gültige Prüfplakette darf die Anlage nicht betrieben werden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.