Erste-Hilfe im Betrieb: Was ASR A4.3 wirklich verlangt
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Erste-Hilfe im Betrieb ist keine einzelne Prüfpflicht, sondern ein System aus mehreren Bausteinen: Ausstattung, Ausbildung und Dokumentation. Grundlagen sind die Arbeitsstättenregel ASR A4.3, die DGUV Vorschrift 1 §§ 24–28 und die DIN 13157/13169 für Verbandkasten-Inhalte.
Vier Ebenen der Betreiberpflicht
| Ebene | Inhalt | Prüfrhythmus |
|---|---|---|
| Ausstattung | Verbandkasten, ggf. Sanitätsraum | laufend (Auffüllung) |
| Ausbildung | Ersthelfer nach Quote | Erstausbildung + alle 2 Jahre Fortbildung |
| Aushang | Anschlag mit Namen und Telefonnummern | bei jeder Änderung |
| Dokumentation | Verbandbuch, Unfallanzeige | bei jedem Ereignis |
Nur alle vier Ebenen zusammen ergeben eine BG-konforme Erste-Hilfe im Betrieb.
Die Ersthelferquote im Kleinen wie im Großen
Die pauschale Regel klingt streng — in der Praxis genügen bei kleinen Betrieben oft ein bis zwei ausgebildete Personen:
- 1 Verwaltungs- oder Handelsbetrieb mit 20 Personen: mindestens 1 Ersthelfer (5 %).
- 1 Werkstatt mit 15 Personen: mindestens 2 Ersthelfer (10 %).
- Bei Schichtbetrieb oder mehreren Etagen: pro Schicht bzw. Etage sollte einer erreichbar sein.
Wichtig: In der Wirklichkeit ist Ausfall (Urlaub, Krankheit) einzurechnen — ein einzelner Ersthelfer, der gerade nicht da ist, hilft niemandem.
Der Verbandkasten — kleine Details, große Wirkung
Der Betriebsverbandkasten muss den Vorgaben der DIN 13157 (klein) oder DIN 13169 (groß) entsprechen. Auffüllung ist Betreiberpflicht, ebenso die Beachtung des Ablaufdatums von sterilen Materialien.
Zusatzausstattung ist bei bestimmten Tätigkeiten empfehlenswert: Augenspülflasche, Verbrennungsauflage, Rettungsdecke — je nach Gefährdungsbeurteilung.
Das Verbandbuch: unterschätzt, aber wichtig
Jede Erste-Hilfe-Leistung — auch die kleinste (der Kollege, der sich den Finger geschnitten hat) — sollte im Verbandbuch dokumentiert werden. Der Grund: Wenn Jahre später eine Berufskrankheit oder ein Spätfolgenanspruch geltend gemacht wird, ist der Eintrag im Verbandbuch der Beweis, dass der Vorfall im Betrieb stattfand.
Nachweise und Ersthelfer-Historie an einem Ort
Ausbildungsnachweise der Ersthelfer, Wartungs- und Auffüllnachweise des Verbandkastens, Aushang-Versionen — mit Allesparat verwaltest du alle Nachweise in einem digitalen Archiv, mit automatischer Erinnerung an die 2-Jahres-Fortbildung deiner Ersthelfer.
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Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb ausgebildet sein?
In Verwaltung und Handel: mindestens 5 % der Beschäftigten. In allen anderen Betrieben: mindestens 10 %. Grundlage: DGUV Vorschrift 1 §26.
Wie oft muss Erste-Hilfe-Ausbildung aufgefrischt werden?
Alle 2 Jahre. Die Erst-Ausbildung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung ebenfalls 9 UE.
Welche Materialien müssen vorhanden sein?
Betriebsverbandkasten (klein oder groß je nach Betriebsgröße nach DIN 13157/13169), regelmäßige Auffüllung, Ersthelfer-Aushang mit aktuellen Namen, Verbandbuch für Dokumentation.
Was ist ein Verbandbuch?
Eine Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen im Betrieb — auch bei kleinen Verletzungen. Wichtig als Nachweis, falls sich später eine Berufskrankheit oder ein Spätfolgen-Fall entwickelt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.