Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb: laufend aktuell halten
- Intervall
- laufend
- Rechtsgrundlage
- ASR A4.3 · DGUV I 204-022
- Wer prüft?
- befähigte Person im Betrieb — kein Fachbetrieb nötig
Worum geht es?
Jeder Betrieb braucht eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation: Verbandkasten (DIN 13157 oder 13169) mit haltbarem Material, Aushänge mit Notrufnummern und Ersthelfern sowie ausgebildete Ersthelfer in ausreichender Zahl. Das ist keine Termin-Prüfung, sondern eine laufende Pflicht — verfallenes Verbandmaterial ist der Klassiker bei BG-Begehungen.
Was passiert bei Versäumnis?
Ein abgelaufener Verbandkasten ist für sich genommen eine kleine Beanstandung — aber ein sicheres Signal an jeden Prüfer, genauer hinzuschauen. Fehlen Ersthelfer oder ist die Organisation lückenhaft, wird es bei einem Arbeitsunfall ernst.
So hilft dir Allesparat
- Interne Pflicht, klar gekennzeichnet: Kein Fachbetrieb nötig — du erledigst die Kontrolle selbst und lädst den Nachweis (z. B. Foto/Checkliste) einfach hoch.
- Turnus-Erinnerung: Allesparat erinnert dich regelmäßig, Material und Aushänge zu kontrollieren.
- Alles dokumentiert: Deine Kontrollen sind datiert im Archiv — auch interne Pflichten brauchen Nachweise.
Häufige Fragen
Muss ein Fachbetrieb die Erste-Hilfe-Ausstattung prüfen?
Nein — das kannst du intern erledigen. Wichtig ist die regelmäßige Kontrolle: Verbandmaterial vollständig und haltbar, Aushänge aktuell, genug ausgebildete Ersthelfer.
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Ab 2 anwesenden Beschäftigten mindestens einen Ersthelfer; ab 21 Beschäftigten je nach Branche 5–10 % der Belegschaft.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.