Allesparat
Prüfpflicht

UVV-Prüfung Firmenfahrzeuge verwalten: Jahresfrist nach DGUV V70

Intervall
alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DGUV V70
Wer prüft?
qualifizierter Fachbetrieb

Worum geht es?

Jedes betrieblich genutzte Fahrzeug — vom Transporter bis zum Firmen-Pkw — muss jährlich nach DGUV Vorschrift 70 durch einen Sachkundigen geprüft werden. Viele Betriebe verwechseln das mit der HU: Die UVV-Prüfung ist eine eigene, zusätzliche Pflicht.

Was passiert bei Versäumnis?

Nach einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug prüft die BG, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß geprüft war. Ohne UVV-Nachweis drohen Regressforderungen, dazu kommt das versicherungsrechtliche Risiko.

So hilft dir Allesparat

  • Frist je Fahrzeug im Blick: Jahresfrist mit automatischer Erinnerung — unabhängig vom HU-Termin.
  • Sachkundigen organisieren: Viele Werkstätten bieten die UVV-Prüfung an. Allesparat organisiert, der Sachkundige prüft.
  • Nachweise archiviert: Prüfprotokolle je Fahrzeug digital und datiert.

Häufige Fragen

Wie oft ist die UVV-Prüfung für Fahrzeuge fällig?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen — zusätzlich zur HU. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 70.

Ersetzt die HU (TÜV) die UVV-Prüfung?

Nein. HU und UVV-Prüfung sind getrennte Pflichten: Die HU prüft die Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs als Arbeitsmittel.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.