Allesparat
Prüfpflicht

PSA gegen Absturz: Jahresprüfung nach DGUV R 112-198 verwalten

Intervall
alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DGUV R 112-198
Wer prüft?
qualifizierter Fachbetrieb

Worum geht es?

Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Anschlageinrichtungen sind die letzte Rettung, wenn alles andere versagt. Deshalb müssen sie jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 112-198 geprüft werden. Textilien altern auch ungenutzt; zusätzlich gilt eine herstellerabhängige maximale Lebensdauer.

Was passiert bei Versäumnis?

Versagt ungeprüfte Absturz-PSA, endet das fast immer tödlich oder mit schwersten Verletzungen. Die strafrechtliche Aufarbeitung trifft direkt die Verantwortlichen im Betrieb, und der fehlende Prüfnachweis wiegt dann schwer.

So hilft dir Allesparat

  • Frist im Blick: Jahresprüfung je Ausrüstungsteil mit automatischer Erinnerung — inklusive Ablauf der Lebensdauer.
  • Sachkundigen organisieren: Geprüft wird durch qualifizierte PSA-Sachkundige. Allesparat organisiert, der Sachkundige prüft.
  • Nachweise archiviert: Prüfdokumentation je Ausrüstung digital und datiert.

Häufige Fragen

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?

Mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen — zusätzlich vor jeder Benutzung eine Sicht- und Funktionskontrolle durch den Nutzer.

Wie lange darf ein Auffanggurt verwendet werden?

Je nach Hersteller meist 6–10 Jahre ab Herstellungsdatum — unabhängig vom Zustand. Nach einem Absturz muss die PSA sofort ausgesondert werden.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.