PSA gegen Absturz: Jahresprüfung nach DGUV R 112-198 verwalten
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DGUV R 112-198
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Anschlageinrichtungen sind die letzte Rettung, wenn alles andere versagt. Deshalb müssen sie jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 112-198 geprüft werden. Textilien altern auch ungenutzt; zusätzlich gilt eine herstellerabhängige maximale Lebensdauer.
Was passiert bei Versäumnis?
Versagt ungeprüfte Absturz-PSA, endet das fast immer tödlich oder mit schwersten Verletzungen. Die strafrechtliche Aufarbeitung trifft direkt die Verantwortlichen im Betrieb, und der fehlende Prüfnachweis wiegt dann schwer.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Jahresprüfung je Ausrüstungsteil mit automatischer Erinnerung — inklusive Ablauf der Lebensdauer.
- Sachkundigen organisieren: Geprüft wird durch qualifizierte PSA-Sachkundige. Allesparat organisiert, der Sachkundige prüft.
- Nachweise archiviert: Prüfdokumentation je Ausrüstung digital und datiert.
Häufige Fragen
Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
Mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen — zusätzlich vor jeder Benutzung eine Sicht- und Funktionskontrolle durch den Nutzer.
Wie lange darf ein Auffanggurt verwendet werden?
Je nach Hersteller meist 6–10 Jahre ab Herstellungsdatum — unabhängig vom Zustand. Nach einem Absturz muss die PSA sofort ausgesondert werden.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.