Sicherheitsbeleuchtung prüfen: Jahresfrist nach DIN EN 50172
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DIN EN 50172 · ASR A3.4/7
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Not- und Sicherheitsbeleuchtung muss genau dann funktionieren, wenn der Strom ausfällt. Deshalb schreibt die DIN EN 50172 eine jährliche Hauptprüfung vor, bei der die Batterieanlage über die volle Bemessungsdauer getestet wird — plus regelmäßige kurze Funktionstests.
Was passiert bei Versäumnis?
Fluchtwege ohne funktionierende Notbeleuchtung sind ein schweres Sicherheitsrisiko und ein klassischer Befund bei Brandschauen und BG-Begehungen. Kommt es zu Brand oder Evakuierung, haftet die Geschäftsführung, wenn die Prüfungen nicht nachweisbar sind.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Jahresprüfung erfassen, automatische Erinnerung vor Fälligkeit.
- Fachbetrieb organisieren: Die Prüfung übernimmt ein Elektro-Fachbetrieb. Allesparat organisiert, der Fachbetrieb prüft.
- Prüfbericht archiviert: Nachweise digital, datiert und teilbar für Brandschau und BG.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?
Die jährliche Hauptprüfung (Bemessungsbetriebsdauer-Test) durch eine Fachkraft; dazu kommen kürzere Funktionstests, die je nach Anlage wöchentlich bis monatlich fällig sind.
Betrifft mich das überhaupt?
Sobald deine Betriebsstätte eine Sicherheits- oder Notbeleuchtung hat — etwa in Fluchtwegen, fensterlosen Räumen oder Verkaufsstätten — sind die Prüfungen Pflicht.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.