Feuerlöscher-Wartung verwalten: Frist, Nachweis, Erinnerung
- Intervall
- alle 24 Monate
- Rechtsgrundlage
- ASR A2.2 · DIN 14406-4
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Jeder Betrieb mit Feuerlöschern muss diese alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen warten lassen. Die Plakette am Löscher zeigt den nächsten Termin — aber niemand schaut zwei Jahre lang auf eine Plakette im Flur. Deshalb wird diese Frist besonders oft versäumt.
Was passiert bei Versäumnis?
Bei einer BG-Begehung ist die abgelaufene Plakette der schnellste Weg zu einer Beanstandung. Im Brandfall wird es ernster: Ein ungewarteter Löscher, der nicht funktioniert, kann Versicherungsleistungen gefährden. Die Frage, warum niemand die Wartung organisiert hat, landet dann bei der Geschäftsführung.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Letztes Wartungsdatum eintragen — die nächste Fälligkeit wird automatisch berechnet, du wirst rechtzeitig erinnert.
- Fachbetrieb organisieren: Die Wartung übernimmt ein qualifizierter Brandschutz-Fachbetrieb. Allesparat organisiert, der Fachbetrieb prüft.
- Nachweis archiviert: Der Wartungsnachweis liegt digital im prüfsicheren Archiv — bei der nächsten Kontrolle reicht ein Link.
Mehr Hintergrund: Feuerlöscher-Prüfung — wie oft ist sie Pflicht?
Häufige Fragen
Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?
Alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen nach DIN 14406-4. Bei belastenden Umgebungsbedingungen kann ein kürzeres Intervall nötig sein.
Welchen Nachweis brauche ich?
Die Prüfplakette am Löscher plus den Wartungsnachweis des Fachbetriebs. Letzteren fragt die Berufsgenossenschaft bei Begehungen regelmäßig ab.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.