Druckbehälter & Kompressoren: Prüffristen nach BetrSichV verwalten
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- BetrSichV Anh. 2
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Druckluft steckt in fast jeder Werkstatt — und jeder Druckbehälter ist ein prüfpflichtiges Arbeitsmittel nach BetrSichV Anhang 2. Je nach Größe (Druckinhaltsprodukt) prüft eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle, mit gestaffelten Fristen für äußere, innere und Festigkeitsprüfung.
Was passiert bei Versäumnis?
Berstende Druckbehälter setzen enorme Energien frei — entsprechend ernst nehmen Behörden und BG diese Prüfpflicht. Ungeprüfte Anlagen können stillgelegt werden; nach einem Schadensfall haftet der Betreiber.
So hilft dir Allesparat
- Gestaffelte Fristen im Blick: Äußere, innere und Festigkeitsprüfung mit je eigener Erinnerung.
- Prüfer organisieren: Ob befähigte Person oder ZÜS: Allesparat organisiert, der Prüfer prüft.
- Prüfbescheinigungen archiviert: Alle Nachweise je Anlage digital und datiert.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Druckbehälter geprüft werden?
Das hängt vom Druckinhaltsprodukt (bar × Liter) ab: Kleine Anlagen prüft eine befähigte Person, größere die ZÜS — mit inneren Prüfungen (i. d. R. alle 5 Jahre) und Festigkeitsprüfungen (i. d. R. alle 10 Jahre). Die Fristen legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
Gilt das auch für den kleinen Werkstattkompressor?
Ja — auch kleine Kompressoren brauchen regelmäßige Prüfungen und Wartung (z. B. Kondensat ablassen, Sicherheitsventil kontrollieren).
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.