Brandschutztüren & Feststellanlagen: Jahresprüfung nach DIN 14677
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DIN 14677
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Brandschutztüren retten Leben — aber nur, wenn sie im Brandfall wirklich schließen. Türen mit Feststellanlage (Haftmagnet + Rauchmelder) müssen deshalb jährlich durch eine Fachkraft nach DIN 14677 geprüft werden, ergänzt durch monatliche Eigenkontrollen.
Was passiert bei Versäumnis?
Eine verkeilte oder nicht schließende Brandschutztür ist einer der folgenschwersten Brandschutzmängel. Bei Brandschauen führt das zu Auflagen, im Brandfall zu massiven Haftungs- und Versicherungsproblemen.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Jahresprüfung erfassen, automatische Erinnerung.
- Fachkraft organisieren: Geprüft wird durch qualifizierte Fachbetriebe für Feststellanlagen. Allesparat organisiert, der Fachbetrieb prüft.
- Nachweis archiviert: Prüfnachweise digital — für Brandschau, BG und Versicherer sofort greifbar.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Jährlich durch eine Fachkraft nach DIN 14677 — zusätzlich monatliche Funktionskontrollen durch den Betreiber.
Was ist eine Feststellanlage?
Die Technik, die eine Brandschutztür offen hält und sie im Brandfall automatisch schließt: Haftmagnet, Rauchmelder und Auslösezentrale.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.