Anschlagmittel & Hebezeuge: Jahresprüfung nach DGUV R 100-500
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DGUV R 100-500
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Ketten, Seile, Hebebänder und Hebezeuge müssen jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 100-500 geprüft werden. Anschlagmittel verschleißen im Alltag unbemerkt — ein einziger beschädigter Strang kann beim Heben versagen.
Was passiert bei Versäumnis?
Herabstürzende Lasten verursachen schwerste Unfälle. Nach einem Vorfall will die BG die Prüfnachweise der verwendeten Anschlagmittel sehen. Fehlen sie, haftet der Unternehmer, und es drohen Regressforderungen.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Jahresprüfung mit automatischer Erinnerung — auch für die 3-Jahres-Rissprüfung von Ketten.
- Sachkundigen organisieren: Geprüft wird durch qualifizierte Sachkundige. Allesparat organisiert, der Sachkundige prüft.
- Nachweise archiviert: Prüfprotokolle digital, datiert und BG-fest.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Anschlagmittel geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach DGUV Regel 100-500 — Ketten zusätzlich alle 3 Jahre auf Rissfreiheit.
Was zählt zu den Anschlagmitteln?
Alles zwischen Kran/Hebezeug und Last: Ketten, Drahtseile, Hebebänder, Rundschlingen, Schäkel und Lasthaken.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.